Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastrolupe by LA-Grossküchenservice, Landauer Johannes

§ 1 Allgemeine Bedingungen

  1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen AGB der Gastrolupe by LA-Grossküchenservice, Landauer Johannes, im Folgenden Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen haben. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und Reparaturen der Lieferungen, auch wenn nicht nochmals schriftlich darauf hingewiesen wird.
  3. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LA-GKS, Landauer Johannes.
  4. Gastrolupe Online-Shop beliefert ausschließlich Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche Betriebe), Selbstständige, Vereine, Behörden, betriebliche und soziale Einrichtungen.

§ 2 Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote sowie Preis- und Lieferzeitangaben sind stets freibleibend. Abbildungen sind nicht unbedingt exakt und daher unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. Schriftliche Termin- und Preisangaben gelten insbesondere bei Dienstleistungs- bzw. Reparaturaufträgen als unverbindliche Richttermine bzw. Richtpreise und nicht als verbindliche Zusage. Mündliche Nebenabsprachen und Zusagen gelten als nicht getroffen.
  2. Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes zu.
  3. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind.

§ 3 Preise, Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten der Frachtversicherung und des Versands (auch ins Ausland) trägt der Kunde. Der Versand von Ersatzteilen, Geräten und Maschinen ausschließlich gegen Vorkasse.
  2. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als vier Monate, gelten die Preise der neuesten Preisliste, sofern eine Preiserhöhung nicht unbillig ist. Für Abrufbestellungen dient die Preisliste bei Vertragsabschluß als Preisgrundlage.
  3. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Währungsparitäten berechtigen Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes zu einer entsprechenden Preisanpassung.

§ 4 Lieferung

  1. Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Grundsätzlich gilt die Auftragsbestätigung. Lieferfristen laufen ab dem Datum der Auftragsbestätigung.
  2. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes nachzuweisen.
  3. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik. Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen. Für die Dauer eines derart begründeten Lieferverzugs, sowie für eine angemessene nachfolgende Anlaufzeit ist Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes von der Pflicht zur Lieferung befreit. Ist die Dauer eines derart begründeten Lieferverzugs nicht absehbar, so ist Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen sind.
  4. Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gelten Teillieferungen als selbständige Leistungen.
  5. Im Falle des Lieferverzugs von mehr als 90 Tagen kann der Kunde nach schriftlicher, angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Verzugsschäden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  6. Paketsendungen werden per Post ohne vorherige Avisierung geliefert. Sollten Sie nicht angetroffen werden, wird eine Nachricht hinterlassen.
    Speditionslieferungen werden 24 - 48 Stunden vor Anlieferung telefonisch avisiert. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung frei Bordsteinkante erfolgt und keine Einbringung in Gebäude erfolgt, sofern dies nicht als Zusatzleistung vor der Bestellung gebucht wurde.

    Die Ware muss direkt bei Anlieferung auf Beschädigungen kontrolliert werden.
    Transportschäden müssen zwingend bei der Warenübernahme auf dem Ablieferbeleg des Fahrers vermerkt und vom  Fahrer bestätigt werden. Beschädigt angenommene Ware, sei es durch Sie selbst oder auch durch Angestellte oder Bekannte, für die bei der Anlieferung keine Schadensaufnahme erfolgt, können wir unserer Versicherung nicht melden, da Sie mit Ihrer Unterschrift die einwandfreie Anlieferung der Ware gegenüber der Post/Spedition bestätigen. Es erfolgt demgemäß auch keine Kostenerstattung.

§ 5 Versenden und Gefahrenübergang

  1. Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige, zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch des Käufers kann Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen abschließen.
  2. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für billigste Versendung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
  3. Paketsendungen werden per Post ohne vorherige Avisierung geliefert. Sollten Sie nicht angetroffen werden, wird eine Nachricht hinterlassen.
    Speditionslieferungen werden 24 - 48 Stunden vor Anlieferung telefonisch avisiert. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung frei Bordsteinkante erfolgt und keine Einbringung in Gebäude erfolgt, sofern dies nicht als Zusatzleistung vor der Bestellung gebucht wurde.

    Die Ware muss direkt bei Anlieferung auf Beschädigungen kontrolliert werden.
    Transportschäden müssen zwingend bei der Warenübernahme auf dem Ablieferbeleg des Fahrers vermerkt und vom  Fahrer bestätigt werden. Beschädigt angenommene Ware, sei es durch Sie selbst oder auch durch Angestellte oder Bekannte, für die bei der Anlieferung keine Schadensaufnahme erfolgt, können wir unserer Versicherung nicht melden, da Sie mit Ihrer Unterschrift die einwandfreie Anlieferung der Ware gegenüber der Post/Spedition bestätigen. Es erfolgt demgemäß auch keine Kostenerstattung.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Lieferungen, Reparaturen und Dienstleistungen sind, sofern nicht anderes schriftlich festgehalten, zu den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen, ansonsten spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung, netto Kasse, frei der Zahlstelle von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes zu bezahlen.
  2. Bei Rücksendungen (von Ersatzteilbestellungen) müssen wir, für Einlagerungs- und Bearbeitungskosten, Ihre Gutschrift um 30% des Rechnungsbetrags mindern. Dies gilt ebenfalls bei Kulanz Rücksendungen welche Gastrolupe genehmigen muss auch bei Geräten und Produkten. Hierzu kommen noch die Versandkosten oder Speditionskosten.

         Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

  1. Bei Aufträgen über € 10.000, sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    70% des Rechnungsbetrags fällig bei Auftragserteilung
    30% des Rechnungsbetrags fällig, vor Lieferung oder bar bei der Anlieferung.
    Sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden, gelten die Zahlungsbedingungen der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung.
  2. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  3. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
  4. Bei Zahlungszielüberschreitung kommt der Zahlungspflichtige auch ohne besondere Mahnung in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist LA-GKS, Landauer Johannes, unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit in Höhe von 5% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig.
  5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann LA-GKS, Landauer Johannes, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht.
  6. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

§ 7 Eigentumsvorbehalte und Vorausabtretung

  1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung.
  2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes hinweisen und Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
  3. Bei Zahlungsverzug, auch aus künftigen Lieferungen oder Leistungen, oder bei Vermögensausfall des Kunden darf LA-GKS, Landauer Johannes, unbeschadet sonstiger Rechte, nach Geltendmachung des Eigentums­vorbehalts, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäfträume des Kunden an sich nehmen.
  4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch LA-GKS, Landauer Johannes, gilt nicht zwingend als Vertragsrücktritt.
  5. Das Eigentumsrecht gilt auch gegenüber allen, denen die Ware auf Antrag des Kunden, oder auf Veranlassung von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes übergeben wird.
  6. Falls der Kunde seine Zahlungen einstellt, in Insolvenz fällt oder ein gerichtliches oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird, ist Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes berechtigt, vom Kunden, vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder die Übertragung aller aus der Veräußerung entstandenen Ansprüche sowie die Rückgabe noch vorhandener Ware zu fordern
  7. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln und gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind bereits mit Zustandekommen des Kaufvertrags an uns abgetreten.
  8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche um mehr als 25%, kann Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes auf Verlangen den übersteigenden Teil der Sicherheiten freigeben.

§ 8 Mängelrügen

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere falscher Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung, festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Reparaturarbeiten, schriftlich Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes mitzuteilen.
  2. Die Geltendmachung, auch von berechtigten Mängelrügen, unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im Übrigen.

§ 9 Gewährleistungen

  1. Aus technischen Gründen, nehmen wir keine elektronischen Bauteile zurück.
  2. Für Reparaturarbeiten ist jegliche Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Nach Übergabe und mit Unterzeichnung des Arbeitsberichtes durch den Kunden/ Beauftragen sind die Reparaturarbeiten, sowie die Ersatzteile, ordnungsgemäß eingebaut und die Geräte in Stand gesetzt.
  3. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf zu ersetzende Teile. Teilegarantie und die dafür notwendigen Reparaturzeiten, wie Reinigungs- und Überholungsarbeiten sowie Fahrtkosten, fallen nicht unter die Gewährleistung
  4. Für die von uns gelieferten Produkte gewährleisten wir einwandfreie Qualität. Da wir keinen Einfluss auf die Art der Lagerung und Handhabung der von uns gelieferten Produkte haben, können wir keine Haftung für eventuelle, durch den Gebrauch unserer Produkte entstehenden Schäden übernehmen.
  5. Für nicht unerhebliche Mängel der Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz der betreffenden Teile (ausgeschlossen Verschleißteile) Gewähr geleistet. Nach mehrmaligem Fehlschlagen dieser Gewährleistung kann der Kunde wandeln oder mindern, sofern Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes schriftlich zustimmt.
  6. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
  7. Die Gewährleistungsfrist für Waren, die nicht gebraucht sind und deren Käufer kein Kaufmann ist, regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften bei Zustandekommen des Kaufvertrags.
  8. Die Gewährleistungsfrist für Maschinen/ Geräte/ Ersatzteile, die nicht gebraucht sind und deren Käufer Kaufmann ist, beträgt, sofern nicht schriftlich eine weitergehende Gewährleistung zugesagt wurde, sechs Monate seit Lieferung/ Leistung an den Kunden.
  9. Bei Ersatzteilen, welche von uns oder einer von uns beauftragten Firma geliefert und/ oder eingebaut wurden, ist die Gewährleistung sechs Monate seit Lieferung/ Leistung an den Kunden.
  10. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder erfüllt er seine Mitwirkungspflichten nicht, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Annahmeverzug, bzw. 14 Tage nach Erklärung der Bereitschaft zur In­stallation durch LA-GKS, Landauer Johannes, sofern diese vereinbart ist.
  11. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei der Anlieferung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber binnen 6 Monaten nach Empfang der Ware anzuzeigen.
  12. Die Gewährleistung entfällt, wenn, ohne schriftliche Einwilligung von LA-GKS, Landauer Johannes, der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird oder wenn ungeeignete Zubehörteile oder Materialien verwendet werden, d.h. die Betriebsanweisung bzw. Bedienungsanleitung wird nicht beachtet. Auch bei mangelhafter Instandhaltung durch den Kunden. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung, Herstellungsbezeichnung oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Normaler Verschleiß sowie chemische, elektronische, elektrische und umweltbedingte Einflüsse sind ebenso von einer Gewährleistung ausgeschossen.
  13. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistung, wie er zwischen Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes und dem Unterlieferanten besteht. Die Gewähr erstreckt sich, nach Wahl von LA-GKS, Landauer Johannes, auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Bei mehrmaligem Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht zu Wandlung oder Minderung, sofern Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes schriftlich zustimmt.

§ 10 Haftung für zugesicherte Eigenschaft

  1. Als zugesicherte Eigenschaft gilt nur, was ausdrücklich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes als solche schriftlich vereinbart wurde.
  2. Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware betraf, beschränken sich die Gewähr­leistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung, bei deren Fehlschlagen auf Wandlung oder Minderung gemäß §9 dieser AGB.
  3. Für den Ersatz weitergehender Schäden haftet Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes nicht.
  4. Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadensfall Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und sich in technischer Hinsicht nach den Anweisungen von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes zu verhalten.

§ 11 Sonstige Schadensersatzansprüche

  1. Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisations­verschulden, Verschulden bei Vertragsschluss, haftet Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
  2. Als Erfüllungsgehilfen nach der Ziff.1, §11 dieser AGB gelten nur leitende Angestellte von LA-GKS, Landauer Johannes, soweit für andere Erfüllungsgehilfen nicht zwingend gehaftet wird.
  3. Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
  4. In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das Doppelte des Auftragswertes begrenzt.
  5. Schadensersatzansprüche gegen Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes verjähren innerhalb von 6 Monaten.
  6. Die persönliche Haftung von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
  7. Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für Programme oder Daten, die Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes in irgendeinem Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden

§ 12 Abschließende Bestimmungen

  1. Rechte des Kunden aus Verträgen mit Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar.
  2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

§ 13 Erfüllungsort – Gerichtsstand

  1. Bei allen Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB betreffen, ist der Gerichtsstand München.
  2. Die Rechtsbeziehungen zwischen Gastrolupe by LA-GKS, Landauer Johannes und jedem Vertragspartner, Käufer, Auftraggeber unterliegen, unter Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte, allein dem Recht von Deutschland. Die Geltung einheitlichen, internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.